Verbraucher haben ein Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, einen mit mir geschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (GLAS VOGEL, Inhaber Jürgen Vogel, Paul-Klee-Straße 25, 86456 Gablingen, info@glas-vogel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.  Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür diesesMuster-Widerrufsformular verwenden (das jedoch nicht vorgeschrieben ist).


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Kein Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen:
  • Wenn Produkte individuell für Sie gefertigt werden (z. B. Maßanfertigungen).
  • Wenn Sie mich als Verbraucher ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z. B. Glasbruch).
  • Wenn die Leistung sofort erledigt wird und nicht mehr als 40 Euro kostet (z. B. kleinere Reparaturleistungen).
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich dafür von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Sie müssen mir im Fall des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von mir erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.


Für einen etwaigen Wertverlust von Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen Waren zurückzuführen ist.